Buchungsbedingungen.
Stand: 6. November 2026
Kündigung spätestens drei Monate vor Laufzeitende. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate. Monatliche oder jährliche Rechnung; die Zahlungsweise ändert die Vertragslaufzeit nicht.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin ist die komma GmbH – Agentur für kommunales Marketing, Alter Postweg 62, 69207 Sandhausen, E-Mail: kontakt@komma.gmbh. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Buchung gewerblicher Brancheneinträge auf elsenztal.news durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Buchungen durch Verbraucher werden über dieses Angebot nicht abgeschlossen.
Die Bedingungen beziehen sich auf Brancheneinträge. Für Bannerwerbung und Stellenanzeigen gelten die jeweils gesondert vereinbarten Konditionen.
2. Vierwöchiger Probeeintrag
Ein von KOMMA ausdrücklich als kostenloser Probeeintrag bereitgestelltes Profil wird für 28 Tage ab dem mitgeteilten Veröffentlichungsdatum angezeigt. Der Betrieb kann während dieser Zeit die vorhandenen Angaben prüfen und Ergänzungen einreichen. Ohne ausdrückliche kostenpflichtige Buchung wird der Probeeintrag nach Ablauf der 28 Tage aus dem öffentlichen Verzeichnis und der Karte entfernt.
Weder Schweigen noch das Prüfen, Bearbeiten oder Ergänzen des Probeeintrags begründen einen kostenpflichtigen Vertrag. Ein Probeeintrag verlängert sich nicht automatisch und muss nicht gekündigt werden. Eine vorzeitige Entfernung kann der Betrieb per E-Mail verlangen.
3. Anfrage, Bestellung und Vertragsschluss
Eine Anfrage über das öffentliche Eintragsformular oder per E-Mail ist unverbindlich. Der Betrieb erhält hierzu ein Angebot; der Vertrag kommt durch dessen ausdrückliche Annahme zustande.
Im geschützten Betriebsbereich kann eine vertretungsberechtigte Person nach Prüfung der Firmen- und Rechnungsangaben einen Brancheneintrag verbindlich für zwölf Monate bestellen. Unmittelbar vor der Bestellung werden Gesamtpreis, Laufzeit, Zahlungsweise und Kündigungsbedingungen angezeigt. Mit „Für 12 Monate zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Betrieb ein verbindliches Angebot ab. Der Eingang wird unmittelbar im Betriebsbereich bestätigt; die Bestelldaten und diese Bedingungen können gespeichert werden. Der Vertrag kommt erst mit der Annahmebestätigung durch komma GmbH in Textform zustande. Eine reine Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
Die Annahmebestätigung nennt Leistungsbeginn, Laufzeitende und spätesten Zugangstermin einer Kündigung. Rechnungen werden nach Annahme monatlich oder jährlich ausgestellt. Eine Auswahl von SEPA ist noch kein Lastschriftmandat.
4. Inhalt des Brancheneintrags
Der Brancheneintrag umfasst ein Firmenprofil mit Beschreibung, Branche, Anschrift und den vom Betrieb bereitgestellten Kontaktdaten. Er kann um Logo, Webseite, Leistungen, Suchbegriffe und Öffnungszeiten ergänzt werden. Der Eintrag wird über die Suche und die Orts- und Branchenfilter auffindbar und mit einem zugeordneten Standort auf der Karte angezeigt.
Die Veröffentlichung und Änderungen erfolgen nach Prüfung durch KOMMA. Ein bestimmter Listenplatz, eine bestimmte Reichweite oder eine bestimmte Zahl von Anfragen wird nicht zugesagt. Die externe Kartenfunktion setzt die Verfügbarkeit des Kartendienstes voraus; die Betriebsliste bleibt unabhängig davon nutzbar.
5. Preis, Rechnung und Fälligkeit
Der Preis beträgt 25,00 Euro netto pro Monat und Brancheneintrag, somit 300,00 Euro netto je zwölfmonatiger Vertragslaufzeit, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Vertragsschluss wählt der Betrieb zwischen monatlicher Rechnung über 25,00 Euro netto und jährlicher Rechnung über 300,00 Euro netto. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Bei Überweisung wird der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig, soweit die Rechnung kein späteres Zahlungsziel ausweist. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Alternativ kann der Betrieb SEPA-Lastschrift wählen; hierfür sind eine gesonderte Vereinbarung und ein wirksames SEPA-Mandat erforderlich. Die Auswahl von SEPA im Anfrageformular stellt noch kein Lastschriftmandat dar.
Bei vereinbarter SEPA-Lastschrift werden Rechnungsbetrag und Belastungsdatum vorab mitgeteilt, beispielsweise auf der Rechnung. Zwischen dem Zugang dieser Vorabinformation und dem Einzug liegen mindestens 14 Kalendertage, sofern keine andere Frist ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Einzug erfolgt erst nach Erteilung eines wirksamen Mandats. Ein Widerruf des Mandats beendet nicht den zugrunde liegenden Vertrag; offene Rechnungen sind dann durch Überweisung zu begleichen.
Die monatliche Zahlungsweise ist eine Abrechnung innerhalb des Jahresvertrags und begründet kein monatliches Kündigungsrecht. Abweichende Preise oder weitere Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
6. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
Der Vertrag hat eine feste Erstlaufzeit von zwölf Monaten ab dem im Angebot vereinbarten Leistungsbeginn. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
Geht keine fristgerechte Kündigung zu, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate zu den vereinbarten Konditionen.
Die Kündigung ist in Textform möglich. Eine E-Mail des Betriebs an kontakt@komma.gmbh genügt. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger. Zur Zuordnung sollte der Betrieb Firmenname und Anschrift oder Kundennummer angeben. Eine Kündigung ist weder an ein bestimmtes Formular noch an eine Bestätigung durch KOMMA gebunden. KOMMA bestätigt eine zugegangene Kündigung unter Angabe des Vertragsendes.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Angaben, Bilder und Bearbeitungsberechtigung
Der Betrieb stellt zutreffende Angaben bereit und teilt Änderungen seiner Kontaktdaten mit. Er übermittelt nur Texte, Logos und Bilder, zu deren Nutzung er berechtigt ist. KOMMA erhält die für die Darstellung und technische Bereitstellung des gebuchten Profils erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die Dauer der Veröffentlichung.
Die anfragende oder buchende Person muss zur Vertretung des Betriebs berechtigt sein. Ein einem Betrieb zugeordneter Bearbeitungszugang ist vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf eine unbefugte Nutzung ist KOMMA zu informieren.
8. Vertragsende und Datenschutz
Nach Vertragsende wird der Brancheneintrag aus dem öffentlichen Verzeichnis und der Karte entfernt, sofern keine neue Vereinbarung getroffen wurde. Die Verarbeitung von Kontakt-, Vertrags- und Rechnungsdaten richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und den Datenschutzhinweisen von KOMMA.
Es gelten die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien. Diese Bedingungen enthalten keine zusätzlichen Haftungsausschlüsse und beschränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte.
